Naja die Abstandsregel entfällt. Es muss dann bei Genehmigung durch die Behörde geprüft werden, ob der Standort, vor allem auch in Hinblick auf die zu erwartenden Emissionen, genehmigungsfähig ist. Sprich Lärm und Schlagschatten wären zu berücksichtigende Kriterien.
Finde ich auf jeden Fall intelligenter als Lösung.
Schade, dass der Artikel nicht den neuen Mindestabstand nennt.
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