Laut der Gesetzesbegründung zu § 44 KCanG soll die Festschreibung des Grenzwertes anschließend durch den Gesetzgeber erfolgen.
Quelle: https://bmdv.bund.de/...
Heißt das:
a) das CannG sagt, dass das Ergebnis der Expertengruppe mit dem neuen Wert, jetzt wo dieser vorliegt, ab dem 01. April gültig ist, oder
b) es sich hier nur um einen Vorschlag handelt, der erstmal als neues Gesetz/ Gesetzesänderung wieder ein paar Monate braucht und akzeptiert werden muss, und wir Autofahrer uns noch gedulden müssen?
Wie ist das gemeint? Kann ich ab dem 01. jetzt buffen, oder verliere ich meinen Lappen immer noch, sobald ich angehalten werde?
„ Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung zu § 44 KCanG eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) (§ 24a) durch den Gesetzgeber erforderlich.“
Diese Änderung muss erst noch umgesetzt werden und folgt nicht automatisch durch die Einführung des CanG.
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