Kurzfassung: wenn man während der Reparatur ein kleineres, billigeres Mietauto benutzt, wird auch nur das erstattet und nicht die Kosten für ein größeres.
Also komplett geschockt hätte es mich jetzt nicht, wenn der Kläger Recht bekommen hätte. Ich kann ja auch bei einem unverschuldeten Unfall auf Reparatur verzichten und mir die Wertminderung auszahlen lassen. Oder kann im Krankenhaus mit Versicherung für Zweibettzimmer freiwillig ins Dreibettzimmer und mir die Differenz auszahlen lassen.
Analog hätte man auch argumentieren können, dass man statt Oberklasseschlitten einen Kleinwagen nimmt und die Differenz bekommt.
Ich sag nicht, dass es so sein sollte, nur das ich Gedanken nicht abwegig finde.
Herr Sielmann ist der Ansicht, wenn er ein höher wertiges Auto gemietet hätte, dann wären die höheren Kosten ja auch entstanden.
Da dachte jemand, er ist clever und kann noch ein Bisschen Profit rausschlagen.
Aber dann, nur weil man doch bei 0 rauskommt, klagen? WZF?
Leider wie so oft ein schwacher Artikel. Was heißt das jetzt? Bislang war doch bekannt, das man beim Mietwagen eine Klasse niedriger wählt um kostenneutral aus der Sache rauszukommen. Denn in der Zeit in der man den Mietwagen nutzt hat man an seinem eigenen keinen Verschleiß, was bei der Erstattung der Kosten abgezogen wurde. Nutzt man aber einen kleineren Mietwagen bekam man eine "Entschädigung" die den fehlenden Verschleiß ausgeglichen hat. Gilt dar jetzt nicht mehr?
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Das ist so ein Fall, bei dem ich mich wirklich frage, warum dazu überhaupt ein Gericht bemüht werden muss - das ist für mich komplett einleuchtend, dass ich nur das erstattet bekomme, was ich ausgebe.
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