tja

2 months ago by plyth to c/tja

Nachdem der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages lange auf sich hat warten lassen, liegt nun seine Beschlussempfehlung zum Antrag des BSW auf Nachzählung des Ergebnisses der Bundestagswahlen vor. Die Bezeichnung als „Antrag auf Nachzählung“ ist keine Petitesse, wie sich zeigen wird. Denn mit diesem Antrag sind vielfältige Probleme verbunden, auf die weder der Wahlprüfungsausschuss noch die juristische Debatte bisher eingegangen sind. Letzlich kann die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses nicht überzeugen: Er fordert Unmögliches, indem er die Anforderungen an die Substantiierungspflicht deutlich überspannt.

An der Sache vorbei

Zur Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses in Sachen BSW

Ich bestreite doch gar nicht, dass “überall wo bekannt” auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen und um eine Prüfung gebeten wurde. Ich bestreite auch nicht, dass zusätzlich von allen 299 Kreiswahlleitern Informationen über erfolgte Nachzählungen angefordert wurden.

Mein Argument ist, dass dies für die Konfrontationsobliegenheit nicht ausreichend ist. Dafür hätte bei allen Kreiswahlausschüssen eine Nachzählung angeregt werden müssen, weil im Wahleinspruch nicht etwas gefordert werden kann (komplette Nachzählung), was nicht vorher bei den Kreiswahlausschüssen in gleichem Umfang angeregt worden ist.

tja
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Was willst du machen. 🤷🏼‍♀️🤷🏾‍♂️🤷🏽

Da machste nichts…

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