Schüler muss Smartbrille von Meta nicht absetzen – trotz Empörung in seiner Schule
2 days ago by JensSpahnpasta to c/dach
Der Apfel neigt dazu, in näherem Radius um einen Apfelbaum zu landen.
Pferd.
Es ließe sich an dieser Stelle viel spekulieren warum das jetzt gefühlt scheinbar sehr schnell eskaliert ist, aber das führt im Endeffekt zu nichts.
Manche Eltern scheinen mir leider nicht empfänglich zu sein für das was ihr Kind (wegen ihnen) durchmachen muss. Oder lassen sich in ihrem eigenen Handeln (willentlich oder nicht) vom Kind zu stark in ihrer Erziehung beeinflussen.
vorweg: creep glasses haben weder in der schule noch sonst wo etwas verloren. dass die eltern es zulassen, dass ihr kind sich dadurch selbst komplett isoliert, ist ein wahnsinn. im urteil steht, das kind hat die übergangsstufe besucht (war mir vorher kein begriff, entspricht aber der 9. schulstufe) - er wird also ca 14-15 jahre alt gewesen sein.
hier das gesamte urteil: https://www.ris.bka.gv.at/...
3.2.3. Für das gegenständliche Verfahren bedeutet dies Folgendes:
Verfahrensgegenstand ist die Frage, ob die belangte Behörde dem Antrag der Schulkonferenz vom 01.06.2026 den BF vom weiteren Schulbesuch der gegenständlichen Schule auszuschließen, zu Recht stattgeben hat.
das gericht hat einzig und allein den finalen schulausschluss als nicht gerechtfertigt angesehen. das bvwg hat nicht festgestellt, dass dem kind das tragen der brille erlaubt sein muss oder dass die zuvor getätigten bestrafungen (incl. monatelangen suspendierungen) falsch gewesen wären.
heißt fürs kommende schuljahr: wenn das kind sich weiterhin weigert, die brille abzunehmen, wird es wohl sofort erneut suspendiert werden.
und weils mich jetzt einfach interessiert hat:
viel vom unterricht hat der bub nicht mitbekommen. ich hab mir mal die schulferien (incl feiertage) für den zeitraum von dezember (kauf der brille) bis 3.7. (sommerferienbeginn) rausgesucht und mit den im urteil genannten suspendierungen und dem finalen ausschluss gegengerechnet:
WF = Weihnachtsferien December 2025
SF = Semesterferien Mo Tu We Th Fr
OF = Osterferien 1 2 3 4 5
PF = Pfingstferien 8 9 10 11 12
XX = Suspendiert 15 16 17 18 19
AA = Ausschluss 22 23 WF WF WF
WF WF WF
2026
January February March
Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr
WF WF
WF WF 7 8 9 SF SF SF SF SF 2 3 4 5 6
12 13 14 15 16 9 10 11 12 13 9 10 11 12 13
19 20 21 22 23 16 17 18 19 20 XX XX XX XX XX
26 27 28 29 30 23 24 25 26 27 XX 24 25 26 XX
OF OF
April May June
Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr Mo Tu We Th Fr
OF OF OF XX XX XX XX XX XX
OF XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX
XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX AA AA AA AA AA
XX XX XX XX XX XX XX XX XX XX AA AA AA AA AA
XX XX XX XX PF 26 27 XX XX AA AA
July
Mo Tu We Th Fr
AA AA AA
ab mitte märz war er noch an insgesamt 5 tagen in der schule. es würde mich wundern, wenn es hier nicht eine feststellungsprüfung geben würde. sich das verpasste wissen eingenhändig anzueignen dürfte nicht ganz einfach sein, und der schüler wird wohl nicht auf relativ entspannte fragen hoffen können bei der vorgeschichte.
Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein "bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten" hinausgehe. Ein Schulausschluss dürfe nur "auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen" erfolgen.
Als Reaktion würde ich als Schüler mit einem Messer durch die Schule laufen und auf dieses Urteil verweisen.
Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar.
Sie bekamen Recht: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob den Rauswurf auf, da die Schule – beziehungsweise die Bildungsdirektion – keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnte. Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein "bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten" hinausgehe.
In Österreich darf man laut oesterreich.gv.at nichtmal eine Kamera-Attrappe aufhängen, wenn sich dadurch jemand überwacht fühlt. Aber mit einer solchen Brille durch die Schule laufen ist legal?
Ich würd ja annehmen, die beeinträchtigung des Lernerfolgs ist ein ausreichender Grund. Aber vermutlich ist der Gesetzgeber gefragt, hier nachzuschärfen.
In Deutschland ist es zumindest nicht erlaubt, Aufnahmegeräte als Alltagsgegenstände zu tarnen: https://www.tagesschau.de/...
Soweit ich weiß, ist es rechtlich noch nicht geklärt, ob das bei so einer Brille der Fall ist. An sich ist ein Aufnahmelicht verbaut, was es bei einer Aufnahme enttarnen soll. Gleichzeitig ist es trotzdem noch ein getarntes Aufnahmegerät, wenn gerade keine Aufnahme stattfindet.
An sich ist ein Aufnahmelicht verbaut
Das ist aber winzig und unauffällig.
Es wäre dem Hersteller leicht möglich gewesen, es deutlicher erkennbar zu gestalten, wenn er....
Gleichzeitig ist es trotzdem noch ein getarntes Aufnahmegerät
... wenn er zum Beispiel die Absicht gehabt hätte, das Aufnahmegerät nicht zu tarnen.
Man könnte auch über den feinen Unterschied diskutieren, ob es um das Tarnen/Enttarnen einer aktuell laufenden Aufnahme geht (was die kleine LED vielleicht manchmal bewirkt) oder um das Getarnt-Sein des Geräts an sich (was im Gesetz steht).
Aus meiner Sicht: Auch eine LED ist jetzt kein sicheres Anzeichen dafür, dass es sich um eine Kamera handelt. Ich habe diverse Geräte, die LEDs für verschiedene Dinge nutzen. PowerOn-Anzeige. Status-Anzeige. Weil Blinken toll ist. Aus Designgründen. Weil RGB. Batteriestatus. Das Handy hat LEDs, nutzt diese aber nicht zur Anzeige, ob die Kamera filmt. Der Laptop macht das. Aber auch nur einer von den zwei. Von daher ist diese Idee, dass jeder Mensch natürlich an einer LED an der Brille erkennen kann, dass diese Brille kein getarnter Alltagsgegenstand (verboten) ist, sondern eine superduper Smartbrille von Marc Zuckerberg (total legal, kauft euch sofort eine, um das Bruttoinlandsprodukt anzukurbeln!) völlig wirr.
diese drecks voyeuristenbrillen sind meine rote grenze. ich spreche mit keinem, der sie trägt. wäre ich lehrer hätte ich das kind der klasse verwiesen und bei richterlichem zwang meine arbeit verweigert. komme ich halt nicht zur arbeit. keiner braucht diese spielzeuge. das gerichtsurteil ist nicht nachvollziehbar und deutet stark auf die vollkommene naivität des richters hin.
einfach nein. wer smartbrille trägt soll sich das alles von einem llm beibringen lassen.
Die Eltern des Buben zogen vor Gericht, das ihnen recht gab. Das Bildungsministerium prüft nun ein allgemeines Verbot von Smartglasses an Schulen.
Ganz klarer Fall von Scheiss-Eltern die es als persönliche Beleidigung empfinden wenn ihren Sprößlingen auch nur das kleinste Steinchen in den Weg gelegt wird.
Bzw. wenn Andere es sich anmaßen ihr Kind miterziehen zu wollen.
Solche Eltern sind unfähig die Gesamtlage zu erkennen. Das Soziale. Sie sehen nur ihr Kind und dass sie "Das Beste" für es erwirken müssen.
Das ist leider kein Einzelfall. Selten wird es natürlich so extrem, aber diese ständige Widersacherhaltung der Eltern ist sehr ermüdend wenn man mit Kindern arbeitet. Man wünscht sich mehr Zusammenarbeit.
Ein bißchen Schadenfreude, hoffentlich nicht verfrüht: ich bin mir ziemlich sicher dass dieser Bohei zu einem ausdrücklichen Verbot von Smartbrillen in der Schule führt.
Der "Bub" ist bis dahin aber wahrscheinlich schon woanders.
Eigenartig das die Eltern des brilletragenden Kindes direkt geklagt haben. Ob sie diesem damit einen Gefallen tun bezweifle ich mal, egal wie alt und reif es ist. Die Beteiligten wirken auf mich jedenfalls trotzig, übergriffig und grundsätzlich unversöhnlich gegenüber anderen.
Aber immerhin gibt es durch ihr Verhalten eher früh rechtliche Klarheit darüber wie neuere Technologie in die Gesellschaft integrierbar ist (oder eben nicht) und kann bestenfalls den Gesetzgebern wertvolle Hinweise mit- und das Tempo vorgeben die die definitiv nötigen Regulierungen nötig haben.
Mir doch egal, ob meine schwarze Spraydose Unbehagen auslöst. Und der mit der komischen Brille da, der ist mir einfach so in die Farbe reingelaufen. Konnte ich leider nicht mehr ausweichen.
Kurios! Erst gestern habe ich hier auf Lemmy etwas zu einer von mir geplanten Initiative geschrieben (Kontext: Verbot von wearable tech in der Schule). Heute taucht's direkt in den Medien auf. (Ich bin dankbar für weitere Stimmen/Input in dem verlinkten Thread.)
Und einschalten?
Was ich mit meinen Daten mache ist meine Sache. Fotos von mir sind sehr rar im Internet gestreut. Das darf auch gerne so bleiben. Und irgend ein heini mit seiner scheiss Brille darf das auch gerne nicht ändern
Wir dürfen aber nicht von uns ausgehen die sich hier im Fediverse tummeln, wenn ich mich so in meinem Umfeld umsehe interessiert das nämlich niemanden. Die haben alle bis heute nicht verstanden warum sie mich nicht auf Whatsapp erreichen.
Es geht mir nur darum, das die meisten wahrscheinlich die Ironie nicht mal sehen.
Joa na und? Ich hab trotzdem ein recht auf Privatsphäre auch wenn ein Großteil der anderen Leute drauf scheisst
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Eigentlich sollte es doch im Interesse der Eltern sein, ihm die Brille abzunehmen?
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