Wenn Anbieter die Lizenz für Filme verlieren, können diese aus der Mediathek verschwinden – selbst wenn man sie bereits gekauft hat. [...]
Einen Film zu kaufen, heißt nicht mehr, ihn zu besitzen.
Und als Beispiel wird ein Fall aus den USA zitiert.
Dass die Rechtslage in Deutschland eine Andere ist interessiert wohl nicht.
Ein Kauf ist bei und nämlich sehr genau definiert:
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Da kann auch ein zehn Seiten langes EULA nichts dran ändern.
Jetzt sind Recht haben und Recht bekommen bekanntlich zweierlei aber man braucht hier nicht auch noch so offensiv die Propaganda amerikanischer Medienanbieter verbreiten, das wäre alles rechtens so.